Podologie

 

Fusspflege oder Podologie?


Der wesentliche Unterschied besteht in Art und Umfang der Ausbildung.
Die Ausbildung zur Podologin / zum Podologen dauert zwei Jahre in Theorie und Praxis und beinhaltet spezielle Zusatzausbildungen für die Versorgung des diabetischen Fusses. Inhalt und Dauer der Ausbildung werden durch das Podologengesetz geregelt. Podologen stehen unter ständiger Kontrolle des Gesundheitsamtes, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse.
Jede Person kann ohne Ausbildung Fusspflege ausführen, da es für diesen Beruf keine gesetzliche Regelung gibt. Beim "Med. Fusspfleger" handelt es sich um keine gesetzlich geschützte Berufsausbildung.Es ist eher ein Lehrgang bei dem die grundlegensten Techniken der kosmetischen Fusspflege vermittelt werden. Dauer und Intensität der Kurse variieren je nach Anbieter. Kontrollen durch Berufsgenossenschaft und Krankenkasse gibt es nicht.


Wer ist denn nun der Richtige für mich?

 

Vorsicht: Nicht jeder der sich Fusspfleger/in nennt erfüllt auch die Anforderungen u.a. des Gesundheitsamtes. Leider sind der Phantasie bei Berufsbezeichnungen/Titel keine Grenzen gesetzt (siehe oben).
Egal welche Berufsbezeichnung (z.B. med.Fusspflege/TÜV-geprüft oder Fachpraxis für med. Fusspflege, diabetische Fusspflege usw.) Ihnen kompetente Fusspflege vorgaukeln soll, lassen Sie sich immer die Urkunde mit dem Titel Podologe/Podologin vorlegen.

 

Was sind für mich die Vorteile?

 

Mit der Behandlung beim Podologen haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Füsse optimal versorgt werden, da wir die Ausbildung abgeschlossen haben, die vom Gesetz her vorgeschrieben ist.
Nur bei Podologen haben Sie durch gesetzl. festgelegte Aus- und Fortbildung und ständige Kontrollen die Sicherheit, dass eine qualifizierte Person sich um Ihre Füsse kümmert.
Bei allen anderen Nicht-Podologen können Sie Glück haben oder auch nicht. Entscheiden Sie selbst, ob Sie bei Ihrer Gesundheit das Glück entscheiden lassen wollen.
Natürlich profitieren auch Nicht-Diabetiker vom o.g. Standard, da Sie identisch behandelt werden.

 

Hygienemaßnahmen

 Oberstes Gebot ist Hygiene. Eine banale Infektion, die ein gesunder Mensch nicht einmal bemerken würde, kann einem Diabetiker einen Zeh oder im schlimmsten Fall das ganze Bein kosten.

Wir arbeiten unter strengsten hygienischen Gesichtspunkten. Selbstverständlich gilt unser Hygienestandard für alle Behandlungen.

 

Behandlung auf Rezept - wie geht das?

 

Diabetiker können unter bestimmten Voraussetzungen eine Heilmittelverordnung von Ihrem Arzt oder Diabetologen bekommen.
Wenn Sie von Zuzahlung befreit sind ist die Behandlung für Sie sogar kostenlos.

Nicht-Diabetiker behandeln wir mit Privatrezept. Dies stellt Ihr Arzt aus oder Frau Meyer als sektorale Heilpraktikerin. Zusätzlich zu den Behandlungskosten fallen einmalig Rezeptgebühren an.